Trennungskriminalität

Trennungskriminalität
by markus

Trennungskriminalität
Die unterschätzte Gefahr

Haben Sie den Verdacht, dass ein aus Ihrem Unternehmen ausgeschiedener Mitarbeiter aufgrund eines lukrativen Angebotes in ein Konkurrenzunternehmen gewechselt ist und dieser trotz Wettbewerbsverbot Betriebsgeheimnisse weitergibt? Hier liegt eindeutig ein Fall von Trennungskriminalität vor und erfordert sofortiges Handeln!

In der letzten Zeit werden wir häufiger von Unternehmen beauftragt, dem  Verdacht auf Trennungskriminalität nachzugehen. Als erfahrene Wirtschaftsdetektei haben wir sehr schnell erkannt, dass in einem sich zunehmend verschärfenden wirtschaftlichen Wettbewerb, neben der Industriespionage, Korruption, Unterschlagung etc., eine große Gefahr von ausgeschiedenen Mitarbeitern ausgehen kann.

Dabei gehen die Konkurrenzunternehmen immer dreister vor, um Mitarbeiter mit begehrten Qualifikationen für sich zu gewinnen, um an Betriebsgeheimnisse zu gelangen.

Was ist Trennungskriminalität?

Von Trennungskriminalität spricht man, wenn ein langjähriger, für den Betrieb wichtiger Mitarbeiter aus Unzufriedenheit über seine berufliche Situation kündigt und trotz Wettbewerbsverbot mit Betriebsgeheimnissen, Patenten und Kundendaten zur Konkurrenz wechselt.

Oft gelingt es dem Mitarbeiter schon während seiner Beschäftigung, Kontakt zu Vertretern der Konkurrenzunternehmen aufzunehmen. In der Regel verpflichten sich Mitarbeiter in Schlüsselpositionen in ihrem Arbeitsvertrag keine Betriebsgeheimnisse zu verraten.

Oft wird zusätzlich ein Wettbewerbsverbot von 2 Jahren oder bei Führungskräften ein Abwerbeverbot vereinbart, damit es nicht zum Weggang einer ganzen Abteilung kommt. Dennoch gelangt immer wieder wichtiges Firmen Know-How durch ausscheidende Mitarbeiter illegal an Konkurrenzunternehmen, was zu drastischen finanziellen Schäden Ihres Unternehmens führen kann.

Unsere Lösungen

Unsere Wirtschaftsdetektei recherchiert und observiert, in wie weit die Aussagen ehemaliger Mitarbeiter der Wahrheit entsprechen und ob ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt. Auch der Verbleib eines Mitarbeiters in einem Tochterunternehmen der Konkurrenz wird dabei von uns in Betracht gezogen. Wir werden, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, sofort für Sie tätig. Dabei werden wir alle Beweise gerichtsverwertbar dokumentieren und gegebenenfalls als Zeuge vor Gericht auftreten.

Rufen Sie uns an, um in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch weitere Details zu besprechen. Wir sind jederzeit über unsere Einsatzzentrale Köln für Sie unter der Rufnummer 0221 – 92 59 24-0 erreichbar.