Sabotage

Sabotage
by markus

Sabotage und Sachbeschädigung
Hier ist schnelle Reaktion gefragt

 

  • In Ihrem Unternehmen treten in letzter Zeit wiederholt Sachbeschädigungen auf?
  • Firmeneigentum wird mutwillig zerstört?
  • Es kommt zu unerklärlichen Betriebsstörungen?

Dann wurde Ihr Unternehmen höchstwahrscheinlich Opfer eines Sabotageangriffes.

Seit 1976 ermitteln wir in Fällen von Sabotage und Sachbeschädigungen. Durch Ermittlungen, Observationen oder Einschleusungen ist unser erfahrenes Ermittlungsteam in der Lage, den Täter ausfindig zu machen. Auf Wunsch können auch verdeckte Überwachungstechniken im Rahmen einer gerichtsverwertbaren Beweisführung eingesetzt werden.
Handeln Sie schnell! Denn eine mutwillige Sachbeschädigung an Ihrem Eigentum oder Sabotage eines Produktionsablaufes, kann zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden Ihres Unternehmens führen.

Sachbeschädigung liegt vor, wenn es zu einer vorsätzlichen Beschädigung oder Zerstörung von z.B. folgendem Firmeneigentum kommt:

  • Maschinen
  • Geräten
  • Autos
  • Produktionsmittel
  • Dokumenten

Bei der Sabotage spricht man von einer planmäßigen Beeinträchtigung eines wirtschaftlichen Produktionsablaufes. Folgende Veränderungen sind zu beobachten:

  • Unfälle auf Betriebsgeländen nehmen zu
  • Betriebsabläufe und Betriebsprozesse geraten ins Stocken oder werden gestört
  • Einzelne Produktionslinien oder Produktionschargen werden sabotiert
  • E-Mails und Dokumente verschwinden

Wer sind die Täter?

Hintergrund für Sachbeschädigungen und Sabotage sind in den meisten Fällen unzufriedene Mitarbeiter. Es kann sich jedoch auch um die Aktion eines Konkurrenzunternehmens handeln.

Videoüberwachung im Rahmen des Gesetzes

Spezialdienstleistungen, wie der Einsatz verdeckter Videoüberwachung, sind zur beweissicheren und rechtskonformen Dokumentation sinnvoll. Gemeinsam mit Ihnen und unserem erfahrenen Videospezialisten überprüfen wir zunächst, ob die geplante Überwachung mittels versteckter Videokamera geeignet und notwendig ist und womöglich in die laufende Ermittlung integriert werden kann. Nicht alle Bereiche der Videoüberwachung sind technisch uneingeschränkt rechtlich zulässig. Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht unbedingt berücksichtigt, sind die durch die Kameraüberwachung gewonnenen Erkenntnisse nicht gerichtsverwertbar.
Oft empfiehlt sich auch zusätzlich zur Videoüberwachung der Einsatz eines Observationsteams um nicht nur den Täter, sondern auch die Hintermänner zu ermitteln.

Bei Sachbeschädigung oder Verdacht auf Sabotage kontaktieren Sie uns unverzüglich.

Rufen Sie uns an, um in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch weitere Details zu besprechen. Wir sind jederzeit über unsere Einsatzzentrale Köln für Sie unter der Rufnummer 0221 – 92 59 24-0 erreichbar.